Haben Sie ein Vollstreckungstitel (z. B. Urteil) aus einem der EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung und möchten Sie gegen eine slowakische Gesellschaft oder einen slowakischen Bürger Zwangsvollstreckung in der Slowakei einleiten? Unten finden Sie kurze Information, welche Unterlagen diesbezüglich vorzulegen sind und mit welchen Gerichtskosten zu rechnen ist.

Zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens in der Slowakei müssen folgende Unterlagen dem zuständigen Gericht vorgelegt werden:

  • Original/notariell beglaubigte Kopie des Vollstreckungstitels (z. B. des Urteils); der Vollstreckungstitel muss schon rechtskräftig und vollstreckbar sein;
  • Original/notariell beglaubigte Kopie der Bescheinigung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder Original/notariell beglaubigte Kopie der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen;
  • Auszug aus dem Handelsregister der Gesellschaft des Gläubigers (falls der Gläubiger eine Handelsgesellschaft ist); und
  • Vollmacht für den Vertreter (falls Sie in der Slowakei einen Vertreter haben, der den Antrag auf Zwangsvollstreckung für Sie einreicht).

Es ist noch zu betonen, dass der Antrag auf Zwangsvollstreckung in der Slowakei lediglich elektronisch mittels eines speziellen elektronischen Formulars eingereicht werden kann. Für das Vollstreckungsverfahren ist lediglich das Bezirksgericht Banská Bystrica zuständig.

Die Gerichtsgebühr für Einreichung des Antrags auf Zwangsvollstreckung beträgt EUR 16,50.